___ nicht nur körperlich aggressiv verhielt, sondern diesen am Telefon mit der Polizei massiv erniedrigte und beschimpfte. Der Beschuldigte machte während diesem Telefon auch in keiner Weise den Eindruck, dass Vorgefallene zu bereuen oder ob der eigenen Tat schockiert zu sein. Vielmehr wirkte er grob, aggressiv und beleidigend (pag. 92 ff.). Das Verhalten des Beschuldigten war insgesamt verwerflich und nicht erklärbar. Sein Verschulden erhöht sich dadurch deutlich.