12 11. Gesamtfreiheitsstrafe für die schwere Körperverletzung und Drohung 11.1 Schwere Körperverletzung 11.1.1 Objektive Tatschwere Der Beschuldigte fügte F.________ zahlreiche schwere, teilweise lebensgefährliche Verletzungen zu, die eine sofortige notfallmedizinische Intervention und einen mehrwöchigen Spitalaufenthalt zur Folge hatten. Dieser Umstand ist allerdings Tatbestandsmerkmal der schweren Körperverletzung, weshalb ihr im Rahmen der Strafzumessung keine zusätzliche Bedeutung zukommt. Ins Gewicht fällt hingegen, dass F.______