10. Vorbemerkungen Der Beschuldigte hat sich wegen mehreren Straftaten schuldig gemacht: - schwere Körperverletzung, bedroht mit Freiheitsstrafe von mindestens sechs Monaten bis zu zehn Jahren (Art. 122 StGB); - Drohung, bedroht mit Freiheitsstrafe von mindestens drei Tagen bis zu drei Jahren oder Geldstrafe von mindestens drei und höchstens 180 Tagessätzen (Art. 34 Abs. 1, Art. 40 Abs. 1 und Art. 180 Abs. 1 StGB); - Beschimpfung, bedroht mit Geldstrafe von mindestens drei und höchstens 90 Tagessätzen (Art. 34 Abs. 1 und Art. 177 Abs. 1 StGB).