_ zu finden und dort minutenlang auf diesen einzuschlagen und einzutreten, ist ein weiterer Hinweis darauf, dass sich der Beschuldigte nicht in einem weggetretenen Zustand befand, sondern bemerkenswert gut funktionierte. Weitere Hinweise befinden sich im ärztliche Untersuchungsbefund, der um 2:30 Uhr erstellt wurde. Dabei wurde das Bewusstsein des Beschuldigten als klar und die zeitliche und örtliche Orientierung als erhalten beschrieben. Mundgeruch und Amnesie wurden verneint. Die Sprache des Beschuldigten sei lallend gewesen, sein Verhalten angetrieben.