Trotz dem hohen Alkoholpegel war es dem Beschuldigten möglich zu erkennen, dass er den Notruf verständigen sollte, und diese Telefone auch vorzunehmen. Er gab dem Polizisten am ersten Telefon Auskunft über den Aufenthaltsort der beiden, kommunizierte nebenbei mit F.________ über die genaue Adresse, unterhielt sich mit dem Polizisten über den Grund für die Auseinandersetzung und bedankte sich, als der Polizist ankündigte, es komme jemand vorbei. Auffällig ist weiter, dass der Beschuldigte 13 Minuten später offenbar zum Schluss kam, die Situation habe sich verschlechtert, deshalb erneut den Notruf wählte und mitteilte, F.________ atme noch so halb.