sprechenden Tonaufnahmen ist deutlich hörbar, dass der Beschuldigte verwaschen, teilweise lallend spricht und sich in aggressiver Stimmung befand. So bezeichnete er etwa den im Hintergrund stöhnenden F.________ während dem ersten Telefonat etwa als «Penner», «huere Arschloch» und «huere scheiss Wixxer» und warf dem Polizisten vor, er «frage Leute aus». Es ist aber auch bemerkenswert, wie inhaltsadäquat die Gesprächsbeiträge des Beschuldigten waren. Trotz dem hohen Alkoholpegel war es dem Beschuldigten möglich zu erkennen, dass er den Notruf verständigen sollte, und diese Telefone auch vorzunehmen.