Zusätzlich entspricht auch die Differenz zwischen dem um 22:47 Uhr gemessenen Atemalkoholwert von umgerechnet 2.34 Promille und der, basierend auf der durchschnittlichen Abbaurate ermittelten, Blutalkoholkonzentration von 2.59 Gewichtspromille im Tatzeitpunkt eine Stunde zuvor genau 0.15 Promille – wiederum exakt die durchschnittliche stündliche Abbaurate bei einem Mann. Auch wenn beim Beschuldigten eine gewisse Alkoholgewöhnung vorgelegen haben mag, ist angesichts der rechnerischen Kontrollmöglichkeiten durch den Atemalkoholtest von einer durchschnittlichen Abbaurate und somit einer rückgerechneten Blutalkoholkonzentration von 2.49 Gewichtspromille im Tatzeitpunkt auszugehen.