Dies entspricht exakt der Differenz zwischen dem Ergebnis der Atemalkoholkontrolle von 2.34 Promille und der Blutalkoholkonzentration von 1.89, die der Beschuldigte drei Stunden später aufwies. Zusätzlich entspricht auch die Differenz zwischen dem um 22:47 Uhr gemessenen Atemalkoholwert von umgerechnet 2.34 Promille und der, basierend auf der durchschnittlichen Abbaurate ermittelten, Blutalkoholkonzentration von 2.59 Gewichtspromille im Tatzeitpunkt eine Stunde zuvor genau 0.15 Promille – wiederum exakt die durchschnittliche stündliche Abbaurate bei einem Mann.