Bei einer durchschnittlichen Abbaurate von 0.15 Promille pro Stunde würde dies ein Abbau von 0.45 Gewichtspromille ergeben. Dies entspricht exakt der Differenz zwischen dem Ergebnis der Atemalkoholkontrolle von 2.34 Promille und der Blutalkoholkonzentration von 1.89, die der Beschuldigte drei Stunden später aufwies.