Hinweise auf eine überdurchschnittliche Leistungsfähigkeit liegen hingegen keine vor. Insbesondere lag die Kampfsporterfahrung des Beschuldigten zu diesem Zeitpunkt bereits 19 Jahre zurück (pag. 736 Z. 40 ff.). Dank der Atemalkoholkontrolle besteht vielmehr ein zuverlässiger Anhaltspunkt dafür, dass die Abbaurate beim Beschuldigten dem Durchschnitt entsprach: Zwischen der Atemalkoholkontrolle bei der Polizei und der Blutentnahme durch das Institut für Rechtsmedizin der Universität Bern (nachfolgend: IRM) lagen rund drei Stunden. Bei einer durchschnittlichen Abbaurate von 0.15 Promille pro Stunde würde dies ein Abbau von 0.45 Gewichtspromille ergeben.