Weiter wurden im Urin des Beschuldigten Cannabinoide, im Blut THC-Werte nachgewiesen. Im Bericht wurde dazu festgehalten, es habe ein Mischkonsum von Alkohol und Cannabis vorgelegen, deren Wirkungen und Nebenwirkungen sich gegenseitig verstärken können (pag. 143 f.). Zwischen dem Ereignis und der Blutentnahme lagen rund 4 Stunden. Wie die Generalstaatsanwaltschaft zurecht vorbringt, lässt sich dadurch anhand der für einen Mann durchschnittlichen Abbaurate von 0.15 Promille pro Stunde für den Tatzeitpunkt eine BAK von 2.49 Gewichtspromille ermitteln.