8. Beweiswürdigung betreffend Einschränkung der Schuldfähigkeit Oberinstanzlich ist einzig auf die Beweiswürdigung betreffend Einschränkung der Schuldfähigkeit zurückzukommen, da sich diese Frage direkt auf die von der Generalstaatsanwaltschaft angefochtene Bemessung der Strafe auswirkt. 8.1 Bestrittener und unbestrittener Sachverhalt Es ist unbestritten, dass der Beschuldigte während der Tatbegehung zum Nachteil von F.________ alkoholisiert war und Cannabis konsumiert hatte.