geriet aufgrund dieser Verletzungen in unmittelbare Lebensgefahr und musste sofort notfallmedizinisch behandelt werden. Er war als Folge dieser Verletzungen ca. einen Monat in Spitalpflege, davon die ersten Tage auf der Intensivstation (pag. 603 ff., S. 9 ff. der erstinstanzlichen Urteilsbegründung). Dieser Vorfall führte zum Schuldspruch wegen schwerer Körperverletzung. In der Nacht vom 14. auf den 15. November 2020 schickte der Beschuldigte sodann mehrere Facebook-Nachrichten an G.________, in denen er diese beschimpfte und massiv bedrohte, wodurch sie in Angst und Schrecken versetzt wurde. Bei G._____