6 Beschuldigte unvermittelt und aus nichtigem Grund während ca. 10 Minuten Faustschläge gegen den Rumpf und Kopf sowie Fusstritte gegen verschiedene Körperpartien, auch nachdem F.________ zu Boden gegangen war und wehrlos am Boden lag. Die Vorinstanz ging davon aus, dass F.________ in dieser Zeitspanne nicht ununterbrochen geschlagen und getreten wurde, es vielmehr immer wieder Pausen zwischen den Schlägen und Tritten gegeben habe.