5 2. zu einer Geldstrafe von 15 Tagessätzen à CHF 30.00, ausmachend den Totalbetrag von CHF 450.00. Der Vollzug der Geldstrafe sei aufzuschieben unter Gewährung einer Probezeit von 3 Jahren. 3. zu einer Busse von CHF 300.00. Die Ersatzfreiheitsstrafe bei schuldhafter Nichtbezahlung sei auf 3 Tage festzusetzen. 4. zur Bezahlung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten.