Es sei festzustellen, dass das erstinstanzliche Urteil des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau (Kollegialgericht in Dreierbesetzung) vom 9. Februar 2022 in Rechtskraft erwachsen ist hinsichtlich 1. der Verfahrenseinstellung wegen Konsum-Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen in der Zeit von 1. Januar 2019 bis 8. Februar 2019, ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten und ohne Ausrichtung einer Entschädigung; 2. der Schuldsprüche wegen schwerer Körperverletzung, Drohung, Beschimpfung und Konsum- Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz;