4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die oberinstanzliche Verhandlung wurden ein aktueller Strafregisterauszug, ein aktueller Leumundsbericht inkl. Bericht über die wirtschaftlichen Verhältnisse sowie ein aktueller Betreibungsregisterauszug über A.________ (nachfolgend: Beschuldigter) eingeholt (pag. 690 ff.). Aufgrund eines neuen hängigen Strafverfahrens im Strafregisterauszug wurden bei der Regionalen Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland die entsprechende Strafanzeige sowie das Einvernahmeprotokoll vom 24. November 2022 ediert (pag. 701 ff.).