I. Formelles 1. Erstinstanzliches Urteil Das Regionalgericht Emmental-Oberaargau (nachfolgend: Vorinstanz) eröffnete am 9. Februar 2022 folgendes Urteil (pag. 584 ff., Hervorhebungen im Original): I. Das Strafverfahren gegen A.________ wegen Widerhandlungen gegen das Betäubungsmittelgesetz, angeblich begangen in der Zeit vom 01.01.2019 bis 08.02.2019 in D.________ durch Erwerb, Einfuhr, Anbau und Besitz von Betäubungsmitteln, alles zum eigenen Konsum, sowie durch Konsum von Betäubungsmitteln; wird eingestellt, ohne Ausrichtung einer Entschädigung und ohne Ausscheidung von Verfahrenskosten. II.