Weiter wird verfügt: 1. A.________ wird für die Dauer von 10 Jahren jede berufliche und jede organisierte ausserberufliche Tätigkeit untersagt, die einen regelmässigen Kontakt zu Minderjährigen umfasst (Art. 67 Abs. 3 lit. c aStGB in der bis am 31.12.2018 geltenden Fassung). 2. Es wird festgestellt, dass die mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 3. Mai 2019 angeordnete ambulante therapeutische Behandlung gemäss Art. 63 StGB mit Verfügung vom 6. September 2022 aufgehoben wurde (Art. 63a Abs. 3 StGB). 3. Die beschlagnahmte interne Festplatte ________ aus dem Notebook ________ wird zur Vernichtung eingezogen (Art. 69 StGB).