1. Der A.________ mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 8. Mai 2014 (PEN 13 591) für eine Geldstrafe von 220 Tagessätzen zu CHF 25.00, ausmachend total CHF 5'500.00, gewährte bedingte Vollzug wird widerrufen. Die Strafe ist zu vollziehen. 2. Die Verfahrenskosten für das erstinstanzliche Widerrufsverfahren von CHF 300.00 werden A.________ zur Bezahlung auferlegt. 3. Die Verfahrenskosten für das oberinstanzliche Widerrufsverfahren von CHF 200.00 werden A.________ zur Bezahlung auferlegt. 53 VI.