2077 f.). Von diesem Zeitpunkt an hätten die Aufwände, welche die Vertretung der Strafklägerin geltend macht, somit deutlich reduziert werden können. Die Kammer erachtet die geltend gemachten Aufwände vom 7. Oktober 2022 bis am 5. Mai 2023 als angemessen. Für den weiteren Verlauf des Verfahrens, insbesondere das Einreichen der schriftlichen Anträge, wird hingegen in Abweichung zur Kostennote vom 12. Juli 2023 ein Aufwand von insgesamt vier Stunden als angemessen erachtet. Der geltend gemachte Aufwand von einer Stunde für Abschlussarbeiten und eine Nachbesprechung mit der Strafklägerin wird angesichts der Tatsache, dass der