Dieser wird deshalb verpflichtet, der Strafklägerin gestützt auf die Kostennote vom 19. Oktober 2021 eine Entschädigung in der Höhe von CHF 3'411.00 zu bezahlen. 25.2 Oberinstanzliches Verfahren Für die Vertretung der Strafklägerin im oberinstanzlichen Verfahren machte Rechtsanwalt E.________ mit Kostennote vom 12. Juli 2023 einen Aufwand von 9,18 Stunden und damit eine Entschädigung von insgesamt CHF 2'758.75 (inkl. Auslagen und MWSt.) geltend (pag. 2153 f.). Diesen Aufwand erachtet die Kammer als übersetzt.