Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin B.________ für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren, d.h. für die Zeit vom 20. Juni 2023 (Übernahme Mandat) bis am 21. Juli 2023 (Urteilseröffnung), somit mit insgesamt CHF 6'364.55 (inkl. Auslagen und MWSt.). Der Beschuldigte hat dem Kanton Bern die für das oberinstanzliche Verfahren ausgerichtete Entschädigung von insgesamt CHF 6'364.55 zufolge teilweisen Obsiegens (Verzicht auf Landesverweisung) ebenfalls lediglich im Umfang von zwei Drit-