Die oberinstanzliche Verhandlung dauerte lediglich 3,5 Stunden und die Urteilseröffnung eine halbe Stunde. Statt der üblichen halben Stunde wird vorliegend eine Stunde für die Nachbesprechung mit dem Beschuldigten gewährt. Damit beläuft sich die Dauer der oberinstanzlichen Verhandlung insgesamt auf fünf Stunden, womit der geltend gemachte Aufwand von 6,5 Stunden um 1,5 Stunden zu kürzen ist. Zu weiteren Bemerkungen gibt die Kostennote vom 20. Juli 2023 nicht Anlass. Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwältin B.___