_ machte mit Kostennote vom 20. Juli 2023 für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren einen Aufwand von 26,75 Stunden sowie Auslagen von insgesamt CHF 884.50 geltend. Davon entfallen gemäss detaillierter Auflistung 6,5 Stunden auf die Teilnahme an der oberinstanzlichen Verhandlung inkl. Assistenz des Beschuldigten, auf das Studium des Urteils sowie auf die Nachbesprechung mit dem Beschuldigten (pag. 2196). Die oberinstanzliche Verhandlung dauerte lediglich 3,5 Stunden und die Urteilseröffnung eine halbe Stunde.