24.2.1 Rechtsanwalt D.________ Rechtsanwalt D.________ machte mit Kostennote vom 10. Juli 2023 einen Aufwand von insgesamt 5,5 Stunden geltend (pag. 2132 f.), was die Kammer als angemessen erachtet. Rechtsanwalt D.________ wird daher für die amtliche Verteidigung des Beschuldigten im oberinstanzlichen Verfahren bis zur Entlassung aus dem amtlichen Mandat am 20. Juni 2023 mit CHF 1'227.35 (inkl. Auslagen und MWSt.) entschädigt.