46 nografie, aber auch in Bezug auf Körperverletzungsdelikte, wurde dem Beschuldigten eine sehr hohe bis hohe Rückfallgefahr attestiert, was gegen ihn spricht und das Interesse der Schweiz an einem Verweis somit grundsätzlich gross wäre. Die Tatsache, dass der Beschuldigte gehörlos ist, vermag dabei nichts bzw. zumindest nicht alles zu rechtfertigen.