Zu seiner Schwester und deren Sohn, welcher die Gebärdensprache offenbar auch ein wenig beherrscht, pflegt der Beschuldigte zumindest sporadisch Kontakt. Die Mutter des Beschuldigten lebt als einziges Familienmitglied im Heimatland, der Türkei. Zu ihr pflegt der Beschuldigte regelmässigen Kontakt, indem er entweder in die Türkei fliegt oder die Mutter den Beschuldigten in der Schweiz besucht. Gemäss Angaben des Beschuldigten kam die Mutter im September letztmals in die Schweiz.