In beruflicher und sozialer Hinsicht ist der Beschuldigte nach Überzeugung der Kammer zumindest so integriert, wie es ihm aufgrund seiner Gehörlosigkeit auch möglich ist. Der Beschuldigte besuchte die obligatorische Schule an einer Schule für Gehörlose fast vollständig in der Schweiz und absolvierte im Anschluss daran eine Lehre bzw. arbeitete bei der Q.________. Seit acht Jahren arbeitet er auf der gleichen Stelle, mithin als ________(berufliche Tätigkeit) bei der N.________, welche die Integration von Menschen mit (körperlichen oder psychischen) Beeinträchtigungen im Arbeitsmarkt fördert und unterstützt.