Mit vorliegendem Urteil wird er zu einer Freiheitsstrafe von 20 Monaten verurteilt, die es noch zu verbüssen gilt. Damit wird der Beschuldigte aus seiner gewohnten Arbeits- und Wohnsituation zwar herausgerissen werden, dürfte in Anbetracht seiner langen Aufenthaltsdauer in der Schweiz und seiner besonderen Arbeitssituation jedoch wieder Anschluss finden.