22.2.2 Familienverhältnisse Der Beschuldigte ist ledig, kinderlos und wohnt alleine in einer Wohnung in H.________ (pag. 2156 und pag. 2173 Z. 23). Während seine Schwester, welche für ihn da sei, in R.________ wohnt, lebt die Mutter des Beschuldigten in der Türkei. Sein Vater, sein Bruder und seine Grosseltern seien bereits verstorben. Auch ein Cousin des Beschuldigten, welcher offenbar ebenfalls gehörlos ist, lebt in der Schweiz (pag.2157), ebenso eine Tante und ein Onkel (pag. 1770 Z. 5 ff.). Kontakt pflegt der Beschuldigte insbesondere zu seiner in der Türkei lebenden Mutter und zu seiner in der Schweiz lebenden Schwester (pag.