Zudem ergab sich ein Intelligenzniveau unterhalb des Normbereichs, welches jedoch nicht das Ausmass einer klinisch relevanten Intelligenzstörung erreicht, sondern als «geringe Intelligenz mit Schwierigkeiten beim Lernen und mit Leistungsminderungen in verschiedenen kognitiven Teilfunktionen» bezeichnet wurde (pag. 1432 ff., 1449). Ob eine pädophile Neigung im Sinne einer Präferenzstörung (Pädophilie, ICD-10 F65.4) vorliegt, konnte weder bestätigt noch ausgeschlossen werden (pag. 1460). Obwohl der Beschuldigte – um seinen Forderungen Nachdruck zu verleihen – häufig mit Suizid droht, wurde die Gefahr der Suizidalität als mässig bewertet (pag.