Gemäss forensisch-psychiatrischem Ergänzungsgutachten von Dr. med. M.________ vom 03.02.2021 wurde beim Beschuldigten zudem eine kombinierte Persönlichkeitsstörung (ICD-10 F61) mit emotional instabilen und dissozialen sowie narzisstischen und paranoiden Anteilen diagnostiziert. Zudem ergab sich ein Intelligenzniveau unterhalb des Normbereichs, welches jedoch nicht das Ausmass einer klinisch relevanten Intelligenzstörung erreicht, sondern als «geringe Intelligenz mit Schwierigkeiten beim Lernen und mit Leistungsminderungen in verschiedenen kognitiven Teilfunktionen» bezeichnet wurde (pag.