_ vom 10. Mai 2023 ist zudem zu entnehmen, dass der Beschuldigte im Laufe seines Aufenthalts mehrmals um die Erteilung einer Niederlassungsbewilligung ersucht hatte, diese jedoch aufgrund diverser Verfehlungen noch nicht erteilt worden war. Der Beschuldigte trat also offenbar bereits weit vor den hier bekannten Verfahren strafrechtlich in Erscheinung, jedoch ohne dass diese einen Eintrag im Strafregister zur Folge gehabt hätten bzw. mittlerweile bereits wieder gelöscht wurden (pag. 2098 f.).