2002 wurde über den Beschuldigten eine Beistandschaft errichtet, welche ihn in den Bereichen Wohnsituation, soziales Wohl, berufliche Integration sowie administrative und finanzielle Angelegenheiten unterstützen soll (pag. 2098). Seit dem 20. Altersjahr hat er Anspruch auf eine ausserordentliche IV-Rente sowie auf bedarfsgerechte Ergänzungsleistungen (pag. 1042, vgl. auch pag. 1694 betreffend das Jahr 2021). Gemäss oberinstanzlich eingeholtem Betreibungsregisterauszug sind über den Beschuldigten Verlustscheine in der Höhe von rund CHF 8'760.00 verzeichnet (pag. 2129 f.).