2096). Konkret wurde ihm mitgeteilt, man sei bereit, von einem Widerruf der Niederlassungsbewilligung abzusehen, unter der Bedingung, dass er künftig nicht mehr straffällig werde und seine Schuldenwirtschaft (Vermeidung neuer Schulden, Abbau bestehender Schulden) in den Griff bekomme, andernfalls er Gefahr laufe, dass die Niederlassungsbewilligung widerrufen und er aus der Schweiz weggewiesen oder die Niederlassungsbewilligung in eine Aufenthaltsbewilligung zurückgestuft werde (pag. 2097 ff.). Der Beschuldigte besuchte die obligatorische Schule grösstenteils in der Schweiz. Anschliessend absolvierte er eine Lehre als _____