Die Stadt H.________ habe geschrieben, die Wieder- 36 eingliederungsmöglichkeiten könnten nicht beurteilt werden. Aufgrund der unzureichenden Abklärungen dürfe eine Landesverweisung nicht ausgesprochen werden, andernfalls eine unmenschliche Behandlung vorliege. Es würden keine Informationen vorliegen, wie der Beschuldigte in der Türkei ein menschenwürdiges Leben führen könnte.