35 total CHF 5'500.00, gewährte bedingte Vollzug wird demnach widerrufen; die Strafe ist zu vollziehen. Die erstinstanzlichen Kosten für das Widerrufsverfahren, bestimmt auf CHF 300.00, werden dem Beschuldigten zur Bezahlung auferlegt. Für die Beurteilung des Widerrufs im oberinstanzlichen Verfahren werden die Kosten auf CHF 200.00 bestimmt; diese sind ausgangsgemäss ebenfalls dem Beschuldigten aufzuerlegen.