Ein Gesamtstrafenbildung kommt mangels Gleichartigkeit der widerrufenen und der neuen Strafe nicht in Frage. Während die seinerzeit bedingt ausgesprochene Strafe des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland als Geldstrafe ausgefällt wurde, wird für die neu zu beurteilenden Delikte eine Freiheitsstrafe ausgesprochen. Damit ist der dem Beschuldigten mit Urteil des Regionalgerichts Berner Jura-Seeland vom 08.05.2014 für eine Geldstrafe von 220 Tagessätzen zu CHF 25.00, ausmachend total CHF 5'500.00, gewährte bedingte Vollzug zu wiederrufen und die Strafe zu vollziehen. Die Verfahrenskosten für das Widerrufsverfahren von CHF 300.00 sind dem Beschuldigten aufzuerlegen.