34 teilt, dies wegen Verunreinigung fremden Eigentums, Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte, Besitzes von harter Pornografie zum Eigenkonsum, Hinderung einer Amtshandlung, mehrfachen Missbrauchs einer Fernmeldeanlage sowie Inverkehrbringens und Verwendens eines Motorfahrrades, welches für die Verwendung auf öffentlichen Strassen weder gebaut noch ausgerüstet war. Der Beschuldigte wurde dabei mit einer Geldstrafe von 115 Tagessätzen zu CHF 30.00 sanktioniert, wobei der Vollzug nicht mehr aufgeschoben, sondern die Strafe unbedingt ausgesprochen wurde.