Der Beschuldigte ist ledig, hat keine Kinder und zurzeit auch keine Lebenspartnerin. Er wohnt alleine in H.________ (pag. 1767 f.). Zu seiner in der Schweiz wohnenden Schwester hat der Beschuldigte nach eigenen Angaben regelmässig Kontakt und seine Mutter besucht er ab und zu in der Türkei. Der Vater sowie der Bruder des Beschuldigten sind bereits seit längerer Zeit verstorben (pag. 889, 1770).