Der Beschuldigte ist am ________ 1975 im Kanton Glarus geboren und seit seiner Geburt gehörlos. Er besuchte die ________ für Hörbehinderte ________, bis seine Eltern im Jahr 1987 mit dem zu jener Zeit 11-jährigen Beschuldigten zurück in die Türkei gingen (pag. 1042). In der Türkei besuchte der Beschuldigte während einem Jahr eine Gehörlosenschule, worauf er aufgrund seiner fehlenden Türkischkenntnisse austreten musste (pag. 888, 1770). Nachdem er drei Jahre lang keine Schule mehr besuchte, holte ihn seine 14 Jahre ältere Schwester im Jahr 1991 zurück in die Schweiz (pag. 1042).