Insgesamt ist die Einsatzstrafe gemäss Ziff. 16.3.1. hiervor um die Strafen für die Schuldsprüche wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte z.N. der Strafklägerin und I.________ sowie wegen einfacher Körperverletzung ebenfalls z.N. von I.________ um insgesamt drei Monate (20 Tage + 30 Tage + 40 Tage) zu erhöhen. 16.4 Gesamtverschulden Die Gesamtfreiheitsstrafe beläuft sich gestützt auf die Einsatzstrafe von zehn Monaten und 15 Tagen für das Zugänglichmachen von harter Pornografie, u.a. an