In Bezug auf Art. 123 Ziff. 1 StGB sehen die VBRS-Richtlinien per 01.07.2017 für den Referenzsachverhalt, bei welchem der Täter im Rahmen eines verbalen Streits in einer Bar die Beherrschung verliert und dem Opfer einen Faustschlag ins Gesicht verpasst, wodurch dieses einen Nasenbeinbruch erleidet, eine ambulante Behandlung im Spital erforderlich wird und drei Tage Arbeitsunfähigkeit resultieren, eine Sanktion von 60 Strafeinheiten vor (S. 46 der VBRS-Richtlinien).