Nach Berücksichtigung der objektiven und subjektiven Tatschwere erachte das Gericht vorliegend eine Strafe von 40 Tagen Freiheitsstrafe als dem Tatverschulden des Beschuldigten angemessen. Davon sind 30 Tage Freiheitsstrafe zu asperieren, […]. Einfache Körperverletzung z.N. von I.________