In Bezug auf die objektive Tatschwere sei erneut auf die VBRS-Richtlinien per 01.07.2017 verwiesen, welche für den Referenzsachverhalt, bei welchem sich der Täter gewaltsam seiner Festnahme widersetzt, indem er dem Polizisten (ohne weitere Verletzungsfolgen) seinen Ellbogen in die Magengegend rammt, ein Strafmass von 20 Strafeinheiten vorsehen (S. 51 der VBRS-Richtlinien).