In Abweichung zum Referenzsachverhalt handelte es sich vorliegend um die alltägliche Situation einer Billettkontrolle, in welcher die Reisezugbegleiterin keinesfalls mit Faustschlägen eines Passagiers rechnen musste. Der Beschuldigte verhielt sich äusserst aggressiv und einschüchternd, indem er zusätzlich zu den Faustschlägen auch Gegenstände auf den Boden schmiss, herumschrie und gegen die Wände schlug. Dadurch behinderte der Beschuldigte die Ausführung einer Amtshandlung während längerer Zeit, da die Reisezugbegleiterin die Polizei rufen und zum Schutz der anderen Passagiere zusammen mit einem weiteren Berufskollegen in der Nähe des Beschuldigten bleiben musste.