27 16.2 Asperation Herstellen und Besitz von harter Pornografie (insgesamt 2'909 Bild- und 306 Videodateien) zum Eigenkonsum 16.2.1 Objektives Tatverschulden In Bezug auf das objektive Tatverschulden ist zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte auch hier 2'909 Bild- und 306 Videodateien zwecks Eigenkonsum herunterlud und diese mit wenigen Ausnahmen auch besass, indem er sie in einem separaten Ordner auf dem Desktop seines Computers abspeicherte.