Fazit Einsatzstrafe Die Einsatzstrafe für das Zugänglichmachen von mindestens 2'909 Bild- und 306 Videodateien mit tatsächlichen sexuellen Handlungen mit Minderjährigen, u.a. an Personen unter 16 Jahren, beläuft sich gestützt auf das objektive Tatverschulden sowie unter Berücksichtigung der Reduktion beim subjektiven Tatverschulden zufolge lediglich eventualvorsätzlicher Begehungsweise auf eine Freiheitsstrafe von zehn Monaten und 15 Tagen.