Anschliessend ist zu bestimmen, in welchem Umfang diese Strafe zur Einsatzstrafe zu asperieren ist. Gleiches gilt für die Schuldsprüche wegen Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte sowie einfacher Körperverletzung; auch dafür ist je eine Strafe festzusetzen und sodann zu bestimmen, in welchem Umfang diese jeweils zur Einsatzstrafe zu asperieren ist. Die asperierten Strafen ergeben zusammen schliesslich die Gesamtstrafe. Die Richtlinien des Verbands Bernischer Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte (VBRS) sehen in Bezug auf die Pornografie für gewisse Deliktskategorien normierte Strafen vor.